Gutenbergs Erfindung
In einem Dokument des Frankfurter Schöffengerichts vom 10. August 1447 wird ein „Henne Genßfleisch von Menze“ genannt
Leider haben wir keine Hinweise darauf, wo sich Johannes Gutenberg zwischen 1444 und 1447 aufgehalten oder was er in dieser Zeit getan hat. War er aus Straßburg in eine andere Stadt gezogen? War er schon wieder nach Mainz zurückgekehrt? Und wie stand es überhaupt um seine Erfindung? Hier haben wir schon wieder eine Lücke in Gutenbergs Lebenslauf, die zu wilden Spekulationen geführt hat. Ein erster Nachweis für seine Rückkehr nach Mainz ist jedenfalls dieses Dokument, nach dem er zu dem darin genannten Zeitpunkt wohl wieder in der Stadt oder zumindest in der näheren Umgebung wohnte.
Gutenberg nahm am 17. Oktober 1448 einen Kredit über 150 Gulden auf.
Die Urkunde über diesen Vorgang gilt als der erste sichere Beweis über die Rückkehr von Johannes Gutenberg nach Mainz. Für den Kredit haftete Arnold Gelthus, ein Verwandter von ihm. Offenbar suchte Gutenberg auch in Mainz wieder Gelder für seine Erfindung.
Um 1449 schloss sich Gutenberg mit seinem wichtigsten Geldgeber Johannes Fust zusammen.
Der Unternehmer Johannes Fust (um 1400-1466) stammte aus einer wohlhabenden Familie und lieh Johannes Gutenberg 1449 einen Geldbetrag in Höhe von 800 Gulden. Vier Jahre später gab er ihm dann weitere 800 Gulden für das gemeinsame „Werk der Bücher“. Das waren ganz enorme Summen. Zum Vergleich: ein Bürgerhaus in Mainz konnte man um 1450 schon für 500 Gulden erwerben.
Auch Peter Schöffer war neben Fust eine wichtige Person im Team Gutenbergs zur Entwicklung des Buchdrucks.
Wie schon in Straßburg umgab sich Johannes Gutenberg auch nach seiner Rückkehr nach Mainz für die Fertigstellung seiner Erfindung mit einer ganzen Reihe von Fachleuten. Dazu gehörte auch der Gernsheimer Peter Schöffer (um 1425-um 1503). Schöffer hatte studiert und war zuvor in Paris als Schreiber und Kalligraph (Schönschreiber) tätig gewesen. Wahrscheinlich hatte er einen großen Anteil an der Entwicklung, Gestaltung und Herstellung der Drucklettern.
Gutenberg richtete seine Druckwerkstatt im „Hof zum Humbrecht“ ein, der später zum „Schöfferhof“ erweitert und umbenannt wurde.
Eines der wenigen erhaltenen Gebäude in Mainz mit direktem Bezug zu Gutenberg ist der „Hof zum Korb“ in der Korbgasse in Mainz. Das (wiedererrichtete) spätgotische Haus mit dem charakteristischen Treppengiebel auf dem Dach grenzte an den benachbarten „Schöfferhof“, der heute leider nicht mehr erhalten ist.
Um 1450 stellte Gutenberg mit Hilfe seiner Erfindung – dem Buchdruck mit beweglichen Lettern – die ersten Drucke her.
Johannes Gutenbergs Erfindung beruht auf einem ganz einfachen, aber genialen Prinzip: Der Text wird in seine kleinsten Bestandteile, die Buchstaben und Satzzeichen, zerlegt. Diese einzelnen Bausteine in Form von Metalllettern können immer wieder neu zu allen möglichen Texten zusammengesetzt werden. Das Beeindruckendste an Gutenbergs Leistung ist, dass er alle notwendigen Teile für ein komplettes System zum maschinellen Druck von Texten erfand und entwickelte. Seine Erfindungen umfassen insgesamt: das Handgießinstrument, den Setzkasten, den Winkelhaken, die Druckerpresse, die Druckfarbe und die Druckerballen. Alles funktionierte im Zusammenspiel so gut, dass das Verfahren über Jahrhunderte hinweg kaum verbessert wurden.
Gutenberg druckte anfangs vor allem kleinere Gebrauchsschriften, sogenannte „Brotartikel“, wie z. B. Ablassbriefe.
Ein solcher Ablassbrief ist auch der älteste Druck aus Gutenbergs Werkstatt, der indirekt datiert werden kann, da als Ausstellungsdatum auf ihm der 22. Oktober 1454 handschriftlich eingetragen wurde. Mit dem Kauf eines Ablassbriefes, in den der Name des Käufers und das Kaufdatum eingetragen wurden, verschaffte man sich einen Nachlass seiner Sünden. Die Kirche hatte einen hohen Bedarf an diesen für sie lukrativen Ablassbriefen und sie wurden in großen Mengen von mehreren tausend Stück hergestellt. Der Dominikaner Johann Tetzel sagte dazu treffend: »Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Feuer springt.«
Zwischen 1452 und 1454 druckte Gutenberg die nach ihm benannte Gutenberg-Bibel, das erste mit beweglichen Lettern gedruckte Buch der westlichen Welt.
Die Gutenberg-Bibel wird aufgrund ihrer hauptsächlich 42 Zeilen pro Seite auch B42 genannt. Sie ist das erste große und das bekannteste Werk aus der Werkstatt Johannes Gutenbergs. In zwei Bänden enthält sie auf insgesamt 1.282 Seiten die lateinische Übersetzung der Bibel von Hieronymus aus dem 4. Jahrhundert, die sogenannte Vulgata. Von den ursprünglich ca. 180 gedruckten Exemplaren (ca. 150 auf Papier und ca. 30 auf Pergament) existieren heute noch 49. Die Gutenberg-Bibel gilt als eines der, wenn nicht das schönste Buch der Welt.
Nach Vollendung des Drucks der Gutenberg-Bibel beendeten Fust und Gutenberg ihre Zusammenarbeit.
Das Ende der Zusammenarbeit Fusts und Gutenbergs ist in der bekanntesten Quelle zu Gutenberg und seiner Erfindung dokumentiert, dem Helmaspergerschen Notariatsinstrument vom 6. November 1455. Ein Notariatsinstrument ist eine Urkunde, die von einem öffentlichen, das heißt von Kaiser oder Papst, dazu beauftragten Notar angefertigt wurde. Sie diente als Beweis für ein abgeschlossenes Geschäft vor Gericht. Dieses spezielle Notariatsinstrument ist nach dem Mainzer Notar Ulrich Helmasperger benannt, der es aufsetzte. Der Grund für den Prozess war, dass sich die beiden nach Beendigung ihrer Partnerschaft uneins über die Höhe der Rückzahlung der Darlehen an Fust und die möglichen Zinsen waren. Das Gericht entschied, dass Fust die erste geliehene Summe von 800 Gulden mit Zinsen zurückgezahlt werden sollte. Gutenberg wiederum durfte seine eigenen Kosten für den zweiten Kredit von ebenfalls 800 Gulden gegenrechnen.